Neue MWST-Sätze ab 1. Januar 2018

Der Volksentscheid vom 23. September 2017 hat eine Anpassung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz zur Folge. Unsere praktischen Empfehlungen.

Ab dem 1. Januar 2018 gelten folgende neuen Steuersätze:

Normalsatz

Sondersatz

Reduzierter Satz

MWST-Satz bis 31. Dezember 2017

8%

3,8%

2,5%

MWST-Satz ab 1. Januar 2018

7,7%

3,7%

2,5%

Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt unverändert bei 2,5 %. Die neuen Steuersätze gelten auch für alle Einfuhren von Gegenständen, bei denen die Einfuhrsteuerschuld am 1. Januar 2018 und später entstanden ist.

Die obengenannten Anpassungen haben auch Auswirkungen auf alle Software-Programme, in denen die Mehrwertsteuersätze zur Anwendung kommen. Bis Ende Jahr müssen die neuen MWST-Sätze eingepflegt werden. Leistungen, welche noch im 2017 erbracht werden, aber erst nach dem 1. Januar 2018 verrechnet werden, müssen noch mit den alten MWST-Sätzen abgerechnet werden.

Unsere Empfehlungen:

  • Aktualisieren Sie die MWST Codes in ihrem Buchhaltungs- und Verrechnungssystem (Erstellen von zusätzlichen Codes in Übereinstimmung mit der Bezugssteuer, der geschuldeten MWST sowie des vorherigen Steuerbetrags) ; 
  • Parametrisierung der Kassen;
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Umstellung (Debitorenbuchhaltung, Lieferanten, Geschäftsbuchhaltung, Jahresabschlussverantwortliche, etc) ;
  • Mehrwersteuerabrechnung: das Datum oder der Lieferzeitpunkt der Dienstleistung ist massgebend für den anzuwendenden Steuersatz. Wenn die Dienstleistung teilweise vor und teilweise nach der Umstellung des MWST-Satzes geleistet wird, wird der Teil, welcher nach dem 31. Dezember 2017 erbracht wird, mit dem neuen Steuersatz besteuert ;
  • Für laufenden Arbeiten welche bis 31. Dezember 2017 nicht fakturiert werden, sollte ein Kontoauszug pro Kunde erstellt werden um den korrekten Steuersatz für  die effektiv im 2017 geleisteten Arbeiten anzuwenden ;
  • Das Rechnungs- sowie das Zahlungsdatum ist nicht massgebend für den anzuwendenden SteuersatzWwichtig ist es hingegen, die Zeiträume zu identifizieren und abzugrenzen um sie den entsprechenden Steuersätzen zuordnen zu können.