Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern

Das Schweizer Bundesamt für Statistik schätzt das heutige Lohngefälle zwischen Frauen und Männern auf 18,3%. Der Bundesrat kündigte am 21. August 2019 Gesetzesänderungen zur Stärkung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern an. Diese sind per 1. Juli 2020 in Kraft getreten.

Rechtliche Grundlage

Das am 1. Juli 1996 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG), sieht gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit vor (Lohn­diskriminierungsverbot). Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes, welches per 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, sind nun Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten verpflichtet eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

Wer ist davon betroffen?

Arbeitgeber die zu Beginn des Jahres 100 oder mehr Angestellte (Personen und nicht Vollzeitstellen) haben, müssen zunächst für einen Referenzmonat im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die neuen Rechtsvorschriften gelten sowohl für Privatunternehmen als auch für staatliche Einrichtungen und Organe (Bund, Kantone, Gemeinden).

Die Analyse muss nach einer wissenschaftlichen und anerkannten Methode und in Übereinstimmung mit dem Gesetz durchgeführt werden. Ein Tool zur Erfüllung dieser Anforderung wurde vom Bund entwickelt und wird gratis zur Verfügung gestellt. Das Standardanalysetool «Logib» ist eine webbasierte kostenfreie Applikation, welches sich für Arbeitgeber ab 50 Personen eignet. In der Wegleitung  findet sich eine Schritt für-Schritt-Anleitung, welche Daten für die Eingabe in Logib benötigt werden.

Wie sieht der Zeitplan aus?

30. Juni 2021 (letzte Frist)

Die Arbeitgeber müssen die erste Lohngleichheitsanalyse abgeschlossen haben.

30. Juni 2022 (letzte Frist) 

Überprüfung der betriebsinternen Analyse durch eine unabhängige Stelle.

30. Juni 2023 (letzte Frist) 

Die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten sowie ihre Aktionäre (bei börsenkotierten Unternehmen) über die Analyseergebnisse informiert haben.

Ausnahme von der Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse

Arbeitgeber, bei denen die Analyse eine Nichteinhaltung der Lohngleichheit ergab, müssen die Analyse sowie auch die Überprüfung inkl. Kommunikation alle vier Jahre wiederholen, bis die Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass die Lohngleichheit gegeben ist. Die Geltungsdauer der Lohngleichheitsanalysepflicht ist mit der sogenannten «Sunset-Klausel» auf 12 Jahre beschränkt und endet am 30. Juni 2032.

Die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse entfällt für Arbeitgeber, wenn die Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder eines Antrags auf Gewährung von Subventionen kontrolliert und bestätigt wurde. Diese Kontrollen müssen im Laufe eines Referenzmonats zwischen Juli 2016 und Juni 2020 durchgeführt worden sein.

Eine grosse Herausforderung für den Arbeitgeber

Die Zusammenstellung exakter Daten über die Laufbahn, die genauen beruflichen Aktivitäten und die Lohnbestandteile der einzelnen Mitarbeiterenden stellt eine grosse Herausforderung dar. Es müssen nicht nur die notwendigen Ressourcen im Unternehmen für die ordnungsgemässe Durchführung der Lohngleichheitsanalyse mobilisiert werden, sondern es muss auch das Fachwissen vorhanden sein, um Lösungen zur Verringerung allfälliger Lohnunterschiede zu erarbeiten und umzusetzen. Massnahmen, die nach dieser Analyse ergriffen werden, werden sich unmittelbar auf die Löhne sowie auf die Lohnpolitik und -praxis auswirken, denn nur so kann das Problem auf Dauer gelöst werden.

Die Lohngleichheit stellt somit nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance für Unternehmen dar. Es geht zum einen darum, das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern zu verringern und zum anderen darum, Nachwuchskräfte zu rekrutieren und zu halten. 

Wie kann Mazars Sie unterstützen?

Mazars durfte in der Vergangenheit bereits Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zum Thema Lohngleichheit unterstützen und verfügt über ausgewiesene Expertinnen und Experten mit fundierten Kenntnissen und viel Praxiserfahrung zu diesem Thema. Mazars ist Mitglied der entsprechenden Arbeitsgruppe von EXPERTsuisse und hat bei der Erarbeitung des Prüfprogramms mitgewirkt und verfügt somit über das entsprechende Spezialwissen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem wichtigen Thema in den folgenden Bereichen:

1. Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern und Beratung zur Einhaltung der Vorschriften

Wenn es Ihnen in einem Bereich, sei es an verfügbaren personellen Ressourcen oder am entsprechenden Fachwissen mangelt, können wir Sie dank unserer bewährten Vorgehensweise während des gesamten Analyse-Prozesses mit unseren erfahrenen Spezialisten begleiten und schaffen für Sie einen Mehrwert. Sie bestimmen den Umfang und die Ausgestaltung unserer Unterstützung. Wir können Sie in den folgenden Bereichen von der Planung bis zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse unterstützen

  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der richtigen Daten für alle Mitarbeitenden
  • Sicherstellen, dass die Unterlagen vollständig sind
  • Support bei der Anwendung des vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellten Analyse-Tools Logib

Über die gesetzliche Lohngleichheitsanalyse hinweg, unterstützen wir Sie gerne zusammen mit unserer Partnerfirma, für eine freiwillige Zertifizierung, welche der Öffentlichkeit aufzeigt, dass in Ihrem Unternehmen Frauen und Männer gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit erhalten. Mit einer solchen Zertifizierung präsentieren Sie sich als ein attraktiver Arbeitgeber gegenüber neuen sowie auch bestehenden Mitarbeitenden und steigern Ihren Ruf auf dem Unternehmensmarkt.

2. Überprüfung der betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse

Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse ist von einer unabhängigen Stelle, das kann ein Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsgesetz oder eine Organisation oder eine Arbeitnehmervertretung sein, vorzunehmen.

  • Mazars verfügt über ein erfahrenes Team mit akkreditierten Prüfern, welche eine entsprechende Ausbildung gemäss Gesetz besucht haben, um eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durchführen zu können.
  • Wir sind befugt, einen entsprechenden Bericht zu erstellen, der bis spätestens 30. Juni 2022 eingereicht werden muss. Den Prüfungszeitpunkt können Sie flexibel wählen. Mit unserem fundierten Wissen sowie unserer Praxiserfahrung garantieren wir Ihnen eine effiziente und pragmatische Prüfung.

Die Überprüfung bezieht sich insbesondere auf die folgenden Aspekte:

  • die Lohngleichheitsanalyse wurde im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt;
  • es liegt ein Nachweis vor, wonach die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt wurde;
  • alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vollständig erfasst;
  • alle Lohnbestandteile wurden vollständig erfasst;
  • die erforderlichen Daten, einschliesslich persönlicher und arbeitsplatzbezogener Merkmale, wurden vollständig erfasst.

Die fünf Schritte zur Erfüllung des Lohngleichheitsgesetzes:

1.Schritt:

  • Entscheidung, ob eine Analyse durchgeführt werden muss 

2. Schritt:

  • Durchführung der Lohngleichheitsanalyse

3. Schritt:

  • Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine unabhängige Stelle, das kann ein Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsgesetz oder eine Organisation oder eine Arbeitnehmervertretung sein

4. Schritt:

  • Kommunikation der Ergebnisse an die Mitarbeitenden

5. Schritt: (nur bei börsenkotierten Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden)

  • Kommunikation der Ergebnisse im Anhang des Geschäftsberichtes

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfahren möchten.

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