Aufsichtsprüfung

Überprüfung der Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen und der weiteren aufsichtsrechtlichen Vorschriften

Mazars verfügt über die Zulassung der Revisionsaufsichtsbehörde RAB zur Prüfung von folgenden von der FINMA erteilten Lizenzen:

  • Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nach VAG
  • Banken nach BankG
  • Institute gemäss dem Finanzinstitutsgesetz FINIG (Wertpapierhäuser, Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen und Fondsleitungen)
  • Produkte gemäss dem Kollektivanlagengesetz KAG
  • Finanzmarktinfrastrukturen nach FinfraG
  • Pfandbriefzentralen nach PfG
  • Einer Selbstregulationsorganisation angeschlossene Institute (SRO)

Im Rahmen unserer aufsichtsrechtlichen Prüfmandate erbringen wir folgende Dienstleistungen: 

  • Laufende aufsichtsrechtliche Prüfung: Reguläre Prüfung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und FINMA regulierte Institute
  • FINMA Bewilligungsprüfung: Prüfung der Bewilligungsprüfung für Institute die eine FINMA Lizenz beantragen, inklusive Banken und Institute gemäss dem Finanzinstitutsgesetz FINIG (Wertpapierhäuser, Vermögensverwalter, Verwalter von Kollektivvermögen und Fondsleitungen)
  • Zusatzprüfungen in spezifischen Prüffelder welche von der FINMA zusätzlich zur Standardprüfung vorgegeben wurden
  • Fallbezogene Prüfungen: Fallbezogene Prüfungen die von der FINMA oder von den Kunden erteilt wurden
  • GwG und Standesregelprüfungen gemäss den Selbstregulierungsorganisationen (SRO)