Neue Empfehlungen zu Verrechnungspreisen in der Schweiz: ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Transparenz und Compliance!

Die neuen Empfehlungen zu Verrechnungspreisen, die im Januar 2024 von den Schweizern Steuerbehörden herausgegeben wurden, bekräftigen die Schweizer Verrechnungspreispraxis und die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes in der Schweiz im Lichte der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze. Die Unternehmen werden so aufgefordert, sich daran zu halten, um eine transparente und faire steuerliche Handhabung der Verrechnungspreise zu gewährleisten.

Im Januar 2024 veröffentlichten die Schweizer Steuerbehörden zum ersten Mal spezifische Empfehlungen zu Verrechnungspreisen und markierten damit einen wichtigen Schritt in der Steuerregulierung des Landes. Sie wurden kürzlich durch eine von der Eidgenössichen Steuerverwaltung verfasste FAQ ergänzt.

Diese Richtlinien wurden mit dem Ziel entwickelt, die Transparenz zu erhöhen und eine gerechte Besteuerung der in der Schweiz tätigen Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig die Steuerpraktiken des Landes an internationale Standards, insbesondere an die der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anzupassen.

Zur Erinnerung: Verrechnungspreise beziehen sich auf die Preise, zu denen Unternehmen Transaktionen zwischen ihren verschiedenen Einheiten abwickeln, primär wenn diese in verschiedenen Steuergebieten ansässig sind. Diese Transaktionen können den Verkauf von Gütern, die Erbringung von Dienstleistungen oder die Übertragung von geistigem Eigentum umfassen. Die Verrechnungspreisregeln sollen Unternehmen daran hindern, Gewinne künstlich von einer Rechtsordnung in eine andere zu verlagern, um ihre Steuerlast zu senken.

Formalisierung der Empfehlungen zu Verrechnungspreisen in der Schweiz

Die Verabschiedung spezifischer Empfehlungen zu Verrechnungspreisen durch die Schweizer Behörden zeigt ihr Engagement, die Integrität ihres Steuersystems zu bewahren und sich gleichzeitig an internationale Standards anzupassen. Die Empfehlungen stützen sich weitgehend auf die Verrechnungspreisgrundsätze und -richtlinien der OECD, die als weltweite Referenz in diesem Bereich anerkannt sind.

In Übereinstimmung mit den OECD-Richtlinien legen die neuen Schweizer Empfehlungen den Schwerpunkt auf die Notwendigkeit, Verrechnungspreise zu Marktkonditionen festzulegen, d.h. zu Preisen, die zwischen unabhängigen Parteien unter ähnlichen Bedingungen vereinbart worden wären. Die Empfehlungen gehen insbesondere darauf ein, wie dieser Grundsatz im Lichte von Vergleichbarkeitsanalysen und der Auswahl der geeignetsten Verrechnungspreismethode zu bewerten ist, und geben spezifische Empfehlungen für immaterielle Werte, konzerninterne Dienstleistungen und Finanztransaktionen. Was die beweiskräftige Dokumentation betrifft, so besteht in der Schweiz zwar keine Pflicht zur Erstellung eines Masterfiles und eines Localfiles (nur die länderweise Meldung - "Country-by-country report (CbCR)" - ist unter bestimmten Bedingungen obligatorisch), aber die in den Schweizer Steuergesetzen verankerte Kooperationspflicht zwingt die Steuerpflichtigen dazu, den "Arm's length"-Charakter ihrer Verrechnungspreise nachzuweisen. Daher ist eine Dokumentation, die den OECD-Grundsätzen entspricht, oft notwendig und empfehlenswert.

Die Schweizer Steuerbehörden betonen auch die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Verrechnungspreise. Angesichts der zunehmenden Globalisierung der Geschäftstätigkeit ist es für die Länder von entscheidender Bedeutung geworden, zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen, um aggressive Steuerpraktiken aufzudecken und zu verhindern. Die neuen Empfehlungen zu Verrechnungspreisen in der Schweiz fördern somit die Transparenz und die Zusammenarbeit mit anderen Steuerjurisdiktionen gemäss den Grundsätzen, die im Inklusiven Rahmenwerk der OECD zur Bekämpfung der Erosion der Steuerbasis und grenzüberschreitenden Gewinnverlagerung (BEPS) festgelegt sind.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern ist es in der Schweiz möglich, die steuerlichen Folgen von Transaktionen oder einer bestimmten Verrechnungspreispolitik, die ein Steuerpflichtiger umsetzen möchte, im Voraus zu besprechen und zu beurteilen (Vorabbescheid oder Ruling). Die neuen Empfehlungen erläutern die Möglichkeiten eines solchen Rulings, indem die Verrechnungspreisanfrage den kantonalen und eidgenössischen Behörden vorgelegt wird. Steuerpflichtige haben so die Möglichkeit, ihre Verrechnungspreispolitik im Voraus mit den kantonalen und eidgenössischen Behörden zu besprechen.

Die Veröffentlichung der neuen Empfehlungen zu den Verrechnungspreisen in der Schweiz unterstreicht das Engagement der Steuerbehörden, eine faire und gerechte Besteuerung der in ihrem Gebiet tätigen Unternehmen zu gewährleisten. Durch die Anpassung an internationale Standards, insbesondere an die der OECD, stärkt die Schweiz ihren Ruf als verantwortungsvoller und transparenter Steuerstandort. Auch wenn diese Empfehlungen in der Schweiz nicht verbindlich sind, haben sie den Vorteil, dass sie klare Informationen über die Sicht der Schweizer Steuerbehörden auf die Anwendung von Verrechnungspreisen bei konzerninternen Transaktionen liefern. In der Schweiz tätigen Unternehmen wird nun dringend empfohlen, eine Verrechnungspreispolitik zu verfolgen, die mit der von den Schweizer Behörden empfohlenen Praxis übereinstimmt, und bei der Erfüllung der Melde- und Dokumentationspflichten umfassend zu kooperieren. Durch einen proaktiven und transparenten Ansatz bei der Verrechnungspreisgestaltung können Unternehmen nicht nur das Risiko einer Steuerberichtigung vermeiden, sondern auch dazu beitragen, das Vertrauen der Investorinnen und Investoren und Behörden in die Schweizer Wirtschaft zu stärken.

Unsere Empfehlungen für Schweizer Steuerpflichtige

Angesichts der Ankündigung der neuen Empfehlungen zu Verrechnungspreisen in der Schweiz und der zunehmenden Bedeutung, die die Steuerbehörden diesem Bereich beimessen, sehen sich Schweizer Unternehmen mit einem sich verändernden steuerlichen Umfeld konfrontiert. Im Folgenden finden Sie einige Empfehlungen für Unternehmen, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen und sie zu erfüllen:

  • Überprüfung und Aktualisierung der Verrechnungspreispolitik: Die Unternehmen sollten ihre bestehende Verrechnungspreispolitik überprüfen und aktualisieren, um die Einhaltung der neuen Schweizer Empfehlungen zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Methoden zur Berechnung der Verrechnungspreise, die betroffenen Transaktionen und die erforderlichen Belege überprüft werden müssen. Für Unternehmen, die nicht über eine solche Verrechnungspreisstudie verfügen, ist es sehr empfehlenswert, sich dabei begleiten zu lassen.
  • Vollständige und transparente Dokumentation: Für Unternehmen ist es von entscheidender Bedeutung, eine vollständige und transparente Dokumentation ihrer Verrechnungspreispolitik zu führen. Dazu gehören die Sammlung relevanter Daten, die Analyse von Vergleichswerten und die Dokumentation der Methoden, die zur Bestimmung der Verrechnungspreise verwendet werden.
  • Ausbildung des Personals: Unternehmen sollten in die Ausbildung ihres Personals investieren. Es ist wichtig, dass die für die Rechnungslegung und die Steuern zuständigen Teams die Anforderungen und Auswirkungen der neuen Empfehlungen vollständig verstehen.
  • Überwachung internationaler Steuerentwicklungen: Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters von Geschäftsvorgängen müssen die Unternehmen über internationale Steuerentwicklungen, insbesondere über die OECD-Richtlinien und die von anderen Ländern angewandten Praktiken, auf dem Laufenden bleiben. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Verrechnungspreispolitik entsprechend anzupassen und die internationalen Standards einzuhalten.
  • Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden: Den Unternehmen wird empfohlen, ein kooperatives Verhältnis zu den Schweizer Steuerbehörden zu pflegen und im Falle von Auskunftsersuchen oder Prüfungen uneingeschränkt zu kooperieren. Eine offene und transparente Kommunikation kann dazu beitragen, das Vertrauen zwischen den Unternehmen und den Steuerbehörden zu stärken. In diesem Sinne wird ein Antrag auf vorherige Zustimmung zu den Verrechnungspreisen empfohlen.
  • Bewertung der steuerlichen Risiken: Die Unternehmen sollten die steuerlichen Risiken im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen regelmässig bewerten und Strategien zur Minderung dieser Risiken entwickeln. Dies kann die Durchführung interner Audits, die Beauftragung spezialisierter Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie die Einführung strenger Compliance-Richtlinien umfassen.

Durch die Befolgung dieser Empfehlungen können sich Schweizer Unternehmen besser auf die Herausforderungen der neuen Verrechnungspreisempfehlungen vorbereiten und ihre Steuerkonformität sicherstellen. Ein proaktiver und transparenter Ansatz bei den Verrechnungspreisen minimiert nicht nur das Risiko von Steuerkorrekturen, sondern stärkt auch den Ruf und die Glaubwürdigkeit der Unternehmen auf dem Schweizer und internationalen Markt.

Zusammenfassung

Schlussfolgernd lässt sich sagen, dass die Ankündigung der neuen Verrechnungspreisrichtlinien in der Schweiz einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der Schweizer Steuerlandschaft darstellt.

Für Schweizer Unternehmen stellen sie sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance dar. Sie erfordern eine gründliche Überprüfung der Verrechnungspreispolitik und eine sorgfältige Dokumentation, bieten aber auch die Möglichkeit, die Steuerkonformität und den Ruf der Unternehmen auf dem globalen Markt zu stärken.

Bei Mazars unterstützt Sie unser engagiertes Verrechnungspreis-Team in diesem komplexen Bereich mit einem pragmatischen und kollaborativen Ansatz.

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Beitrag von Nathalie Pellanda Gaud und Edith Carla Toko