Die Steuertransparenz in der Schweiz erreicht die nächste Stufe

Die Schweiz hat kürzlich konkrete Massnahmen für mehr Steuertransparenz auf internationaler Ebene sowie Massnahmen zur Vermeidung eines Wegfalls der Besteuerungsgrundlage für internationale Konzerne eingeführt. Seit dem 1. Januar 2018 soll durch folgende Massnahmen mehr Transparenz geschaffen werden:
  • spontaner Austausch von Informationen über Steuerrulings;
  • automatischer Austausch von Finanzinformationen zwischen einzelnen Ländern (Country-by-Country Reports) betreffend multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens CHF 900 Millionen (Massnahme gilt ab 2020);
  • automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten natürlicher und juristischer Personen.

Mit der Unterzeichnung des BEPS-Übereinkommens am 7. Juni 2017 verpflichtete sich die Schweiz, ihre Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Bezug auf bestimmte BEPS-Actions einheitlich und effizient anzupassen. Die Schweiz ist bestrebt eine schnelle, koordinierte und konsistente Umsetzung der steuerlichen BEPS-Mindeststandards zu erreichen. Eine im Dezember 2017 publizierte Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements verdeutlicht in konkreter Weise, dass einige Massnahmen des BEPS-Projekts die Anpassung von DBA erfordern. Der genaue Inhalt der Anpassungen der DBA muss von den betreffenden Partnerstaaten im Einzelfall schriftlich festgelegt werden.

Die DBA können entweder bilateral oder über das BEPS-Übereinkommen an die abkommensbezogenen Resultate des BEPS-Projekts angepasst werden. Die Schweiz verfügt somit über ein flexibles Instrument zur Änderung der DBA mit den Staaten, die bereit sind, sich mit der Schweiz auf den genauen Wortlaut der durch das BEPS-Übereinkommen anzupassenden DBA zu einigen.

Aktuell sind Anpassungen von DBA zwischen der Schweiz und 14 Ländern im Gange. Dabei handelt es sich insbesondere um Nachbarländer wie Österreich, Italien und Liechtenstein, sowie Luxemburg, Portugal, Polen und Indien. Die Schweiz hat sich das Recht vorbehalten, im Verhältnis zu diesen Staaten gewisse Vorbehalte anzubringen.