
Erhöhung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 24
In der Abstimmung vom 25. September 2022 hat das Schweizervolk einer Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugestimmt. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen.
Mazars kann Sie bei nationalen und grenzüberschreitenden Themen unterstützen und Ihnen Optimierungsmassnahmen aufzeigen und umsetzen. Unser Ziel ist es, einen Mehrwert für Sie zu schaffen!
Mazars verfügt über das notwendige mehrwertsteuerliche und betriebswirtschaftliche Fachwissen, um Ihnen massgeschneiderte, praxisgerechte Lösungen aufzuzeigen. Wir betreuen Kunden aller Branchen im In- und Ausland, namentlich: Handelsunternehmen/KMU; staatliche und öffentliche Einrichtungen; Finanzdienstleister, internationale Unternehmen, Immobilienunternehmen und gemeinnützige Organisationen.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
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