
Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern
Das Schweizer Bundesamt für Statistik schätzt das heutige Lohngefälle zwischen Frauen und Männern auf 18,3%. Der Bundesrat kündigte am 21. August 2019 Gesetzesänderungen zur Stärkung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern an. Diese treten per 1. Juli 2020 in Kraft.
Wer ist davon betroffen?
Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten müssen zunächst für einen Referenzmonat im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die neuen Rechtsvorschriften gelten sowohl für Privatunternehmen als auch für staatliche Einrichtungen und Organe (Bund, Kantone, Gemeinden).
Welche neuen Pflichten gibt es?
Arbeitgeber, bei denen die Analyse eine Nichteinhaltung der Lohngleichheit ergab, müssen die Analyse alle vier Jahre wiederholen.
Eine grosse Herausforderung für Arbeitgeber
Die Zusammenstellung exakter Daten über die Laufbahn, die genauen beruflichen Aktivitäten und die Lohnbestandteile der einzelnen Mitarbeiter stellt eine grosse Herausforderung dar. Es müssen nicht nur die notwendigen Ressourcen für die ordnungsgemässe Durchführung der Lohngleichheitsanalyse mobilisiert werden, sondern auch Lösungen zur Verringerung allfälliger Lohngefälle erarbeitet und umgesetzt werden. Massnahmen, die nach dieser Analyse ergriffen werden, werden sich unmittelbar auf die Löhne sowie auf die Lohnpolitik und -praxis auswirken, denn nur so kann das Problem auf Dauer gelöst werden.
Die Lohngleichheit stellt nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance für Unternehmen dar. Es geht zum einen darum, das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern zu verringern und zum anderen darum, Nachwuchskräfte zu rekrutieren und zu halten.
Unsere Dienstleistungen
1. Analyse der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern und Beratung zur Einhaltung der Vorschriften
Dank unserer bewährten Methodik können wir Sie während des gesamten Analyse- und Compliance-Prozesses begleiten:
- Unterstützung bei der Zusammenstellung und Organisation hochwertiger Daten für alle Mitarbeiter
- Support bei der Anwendung des vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellten Analyse-Tools LOGIB
- Aufzeigen konkreter Lösungen zur Verringerung der bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, sowohl was die Löhne an sich betrifft als auch die Vergütungspolitik im Allgemeinen
2. Revision der betriebsinternen Analyse
- Als zugelassenes Unternehmen im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes sowie als akkreditierte Prüfer für die Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen sind wir berechtigt, eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Des Weiteren sind wir befugt, einen entsprechenden Bericht zu erstellen, der bis spätestens 30. Juni 2022 eingereicht werden muss.
- Die Überprüfung bezieht sich insbesondere auf die Einhaltung der vorgegebenen Fristen, die Konformität der angewandten Methode sowie auf die Vollständigkeit und Korrektheit der verwendeten Daten.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfahren möchten.