Risikomanagement verlangt vor allem gesunden Menschenverstand

SPHERE - September 2020

Von den Bewilligungsgesuchen und bis zur Compliance der Unternehmungen haben die unabhängigen Vermögensverwalter alle Hände voll zu tun. Benjamin Castaing, Senior Manager bei Mazars, liefert hier einen Überblick, vor allem in puncto Risikomanagement. Eine lohnende Lektüre!

Welche Baustellen sind für Vermögensverwalter am wichtigsten?

Benjamin  Castaing: Auf kurze Sicht besteht die wichtigste  Baustelle - die bereits in Angriff genommen wurde - natürlich im Bewilligungsgesuch, um überhaupt eine Zulassung zu  erhalten. Der hierfür notwendige Verwaltungsaufwand ist enorm, vor allem für kleinere Strukturen. Im Anschluss daran sollten die Vermögensverwalter mit der Vorbereitung ihrer künftigen betrieblichen Organisation auf mittlere Sicht beginnen. Sie müssen in der Lage sein, vorausschauend zu denken und die mit der Ausübung ihres Berufes verbundenen Zwänge zu antizipieren.

Wo müssen diese Anstrengungen prioritär erfolgen?

Zunächst sollten sie sich auf die betrieblichen Abläufe konzentrieren. Dabei ist es unbedingt notwendig, die Vorschriften genau zu kennen und zu wissen, welche Verpflichtungen ein Vermögensverwalter (EAM) in Zukunft zu erfüllen hat. Die EAM müssen in der Lage sein, die kritischen Punkte vorherzusehen, die dann von ihrem Prüfer geprüft werden. Wenn das unter Kontrolle ist, sollten sie die Instrumente entwickeln und einführen, die die Einhaltung der Vorschriften im Rahmen der alltäglichen Geschäftstätigkeit gewährleisten.

Zu welcher Herangehensweise raten Sie beim Risikomanagement?

Das hängt sehr von der derzeitigen Struktur des betreffenden Vermögensverwalters ab. Manche haben bereits eine kritische Grösse erreicht und konnten dadurch die erforderlichen Instrumente für Risikomanagement und interne Revision bereits einführen. Bei denen geht es nun darum, das Risikomanagement auszuweiten, aber das ist ja nicht neu. Bei den kleineren Unternehmungen - und diese sind die Mehrheit - geht es vor allem darum, sich die Zeit für eine Analyse der Anlagen sowie der Kunden- und Mandatsarten zu nehmen, um die wichtigsten Risiken zu identifizieren.

Welche Empfehlungen können Sie zu diesem Punkt geben?

Zu allererst möchte ich den Vermögensverwaltern sagen, dass  jeder  Risikomanagement betreiben kann. Das verlangt vor allem gesunden Menschenverstand. Ein unabhängiger Vermögensverwalter, der seine Kunden, seine Assets und seine Partner gut kennt, ist auf jeden Fall in der Lage, die mit seiner Tätigkeit verbundenen Risiken zu identifizieren, zu bemessen und abzusichern.

Bei der anschliessenden Entwicklung einer Matrix für Risikomanagement und interne Kontrolle ist es wichtig, das Bewilligungsgesuch zu nutzen, um einen Rahmen zu schaffen. Man sollte beim Aufbau der Matrix sehr sorgfältig vorgehen und sich viel Zeit nehmen. Der Grad an Aufmerksamkeit, den ein EAM der Erstellung dieses Rahmens widmet, ist nicht nur für die Übereinstimmung der Vermögensverwaltungstätigkeiten mit den Vorschriften entscheidend, sondern auch für die Zeit, die zur Durchführung der Kontrolltätigkeiten erforderlich sein wird.

Haben Sie nicht den Eindruck, dass das Risikomanagement bisher eher vernachlässigt wurde?

Das  Risikomanagement wurde leider immer als eine zeitraubende und rein verwaltungstechnische Angelegenheit betrachtet, die sehr wenig Mehrwert generiert. Daher fällt es schwer, die Finanzfachleute, die nicht aus der Welt des Audits kommen, von der Notwendigkeit zu überzeugen, das Risikomanagement ernst zu nehmen!

Davon abgesehen sind jedoch alle unabhängigen Vermögensverwalter Mitglied eines Selbstregulierungsorganismus und unterliegen den Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. In diesem Rahmen müssen sie bereits eine Leitlinie zum Management des GwG-Risikos und die erforderlichen Kontrollen eingeführt haben. Zudem besteht vor allem bei den Unternehmungen, die einer normalen Prüfung aufgrund des Schweizerischen Obligationenrechts unterliegen, bereits ein internes Kontrollsystem.

Vom Standpunkt der Kunden aus gesehen: Welche Vorteile haben diese neuen Verpflichtungen in Sachen Risikomanagement?

Die neuen Verpflichtungen beim Risikomanagement stellen sicher, dass alle fortschrittlichen Massnahmen, die im FIDLEG für die Kunden vorgesehen sind, auch eingehalten werden. Dafür sorgen der robuste Bewilligungsprozess und die regelmässigen Audits. Dasselbe gilt für den verstärkten Anlegerschutz, die erhöhte Anzahl von Verhaltensregeln und die transparente Information. Die erhöhte Transparenz führt zu  besseren Vergleichsmöglichkeiten  für die Kunden, was die einzelnen Vermögensverwalter, die Art des Mandats, die Preise und das Anlageangebot angeht. Dadurch sind sie in der Lage, ihre Entscheidungen ganz bewusst zu treffen. 

Halten Sie es für denkbar, die Funktionen Compliance und Risikomanagement externen Dienstleistern zu übertragen?

Der Einsatz von externen Dienstleistern ist ganz klar eine Lösung, die sich an die kleineren Akteure richtet. Das Angebot der aktuell existierenden Dienstleister umfasst die Bereitstellung eines entsprechenden Instruments und die Weitergabe ihrer Erfahrung. Sie können beispielsweise eine Benchmark für den Vergleich mit anderen Instituten liefern sowie eine Expertise im Risikomanagement, über die ein Vermögensverwalter nicht „in house“ verfügt. Die Auslagerung  an  einen Dienstleister hat jedoch zwei Nachteile. Erstens kann der Vermögensverwalter, wenn er die Risikomanagement und Kontrolle betreffenden Tätigkeiten externalisiert, dennoch die letztendliche Verantwortung nicht dem Dienstleister übertragen. Er muss also die erbrachten Leistungen kritisch überprüfen und wichtige Entscheidungen in Sachen Compliance und Risikomanagement selbst treffen. Der zweite Punkt ist der Informationsfluss und die Verfügbarkeit der Teams. Beide werden immer langsamer und umständlicher sein als interne Mitarbeiter und Instrumente. 

Welches Feedback haben Sie zu den ersten eingereichten Gesuchen?

Es wurden derzeit noch sehr wenige vollständige Anträge eingereicht. Viele Vermö- gensverwalter haben jedoch begonnen, ihre Situation in Bezug auf die Anforderungen, die das Bewilligungsverfahren stellt, zu analysieren.Wir haben den Eindruck, dass ein Bedarf an Begleitung besteht, um die gesetzlichen Anforderungen in betriebliche Abläufe zu übersetzen.

Daher sind die jeweiligen Situationen so verschieden wie die einzelnen Vermögensverwalter. Je nach der Berufserfahrung der Vermögensverwalter und ihrer jeweiligen Sensibilität ist der Ausgangspunkt mehr oder weniger weit entfernt von den Zielen, die der Gesetzgeber festgelegt hat. 

Welche organisatorische Form sollten die unabhängigen Vermögensverwalter nunmehr anstreben?

zAufgrund des neuen Gesetzes haben die EAM in organisatorischer Hinsicht de facto kaum noch eine Wahl. Ausser im Falle, dass sie weniger als fünf Vollzeitangestellte oder einen Bruttoertrag von unter zwei Millionen Franken und ein Geschäftsmodell ohne hohes Risiko haben, sind Vermögensverwalter verpflichtet, eine unabhängige Funktion Risikomanagement und Compliance zu schaffen. Sie können diese Funktion zwar auslagern, aber sie müssen intern einen Mitarbeiter beschäftigen, der in der Lage ist, diese Funktion zu betreuen und unabhängig von den ertragsgenerierenden Tätigkeiten zu bleiben.

Die Instrumente, die eingeführt werden, um die Geschäftstätigkeit  zu steuern und ein angemessenes Risikomanagement zu gewährleisten, sind dabei die wichtigsten Hebel für die Vermögensverwalter. Ein elektronisches Instrument, in das alle zur Erfüllung der Anforderungen von FIDLEG und GwG erforderlichen Kontrollen integriert sind, gewährleistet, dass die aktuelle Geschäftstätigkeit gesetzeskonform ist. Und der Verwaltungsaufwand ist dann geringer, wenn beispielsweise Neukunden in das System integriert werden müssen.

Wird es Ihrer Meinung nach am Ende eine kritische Grösse für eine Vermögensverwaltungsgesellschaft geben?

Die Schwelle ist ganz klar für kleine Unternehmungen höher und manche könnten sich dafür entscheiden, wegen mangelnder Geldmittel oder sogar fehlender Motivation, ihre Tätigkeit aufzugeben. Es gibt jedoch gangbare Lösungen für alle Kategorien von Vermögensverwaltern.

Zahlreiche Plattformen wurden entwickelt und breiten sich überall in der Schweiz aus. Sie bieten kleinen Vermögensverwaltern die Möglichkeit, die Kosten für elektronische Infrastruktur, Risikomanagement, Compliance und andere für die Vermögensverwaltung relevante unterstützende Tätigkeiten zu teilen.

Weitere Lösungen werden von externen Dienstleistern angeboten. Zu ihrem Angebot zählen die Bereitstellung von Instrumenten für Risikomanagement, Compliance und interne Kontrolle, aber auch die Durchführung von regulatorischen Dienstleistungen. Die unabhängigen Vermögensverwalter haben vielleicht noch nie so viele Lösungen zur Verfügung gehabt wie heute.

Benjamin Castaing ist bei Mazars, Genf, als Senior Manager in der Abteilung Financial Services tätig. Nach einer Ausbildung im Finanzwesen kam er 2008 zur Abteilung Bankenaudit von Deloitte, Paris, und ging anschliessend zur New Yorker und dann zur Genfer Niederlassung. 2018 kam er zur Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars, wo er die Audit- und Beratungstätigkeiten bei Bankinstituten, aber auch bei unabhängigen Vermögensverwaltern  und Treuhändern ausbaute.

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