Steuerreformen 2021: positive Auswirkung auf die Unternehmensfinanzierung in der Schweiz

Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber die Emissionsabgabe und die Umsatzabgabe auf dem Kauf und Verkauf von Schweizer Anleihen in naher Zukunft aufheben wird. Diese beiden Gesetzesentwürfe werden im nächsten Frühjahr im Parlament behandelt. Gleichzeitig liegt der Entwurf der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Schweizer Anleihenrenditen vor. Diese Gesetzesänderungen würden dazu beitragen, die steuerlichen Kosten der Unternehmensfinanzierung zu senken.

KMUs machen mehr als 99% der Schweizer Wirtschaftsstruktur aus und schaffen mindestens zwei Drittel aller Arbeitsplätze. Die meisten Schweizer Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft sind mehrheitlich in privatem Besitz. Für letztere ist der Zugang zum Kapitalmarkt oft schwierig, auch wenn in den letzten Jahren neue Finanzierungsformen entstanden sind, wie z.B. das Crowdfunding, das 2018 mehr als 500 Mio. CHF generiert hat und in der Schweiz an Bedeutung zunimmt.  

Die Unternehmensfinanzierung: ein entscheidendes Thema für die Schweizer Wirtschaft

Mit der aktuellen Pandemie ist die Finanzierung von KMUs zu einem entscheidenden Thema geworden. Die Abschaffung der 1%igen Emissionsabgabe auf Gesellschaftereinlagen wäre eine willkommene Steuererleichterung für Unternehmer, deren Ziel es ist, den langfristigen Erhalt ihres Unternehmens zu sichern. Es ist zu beachten, dass die Freigrenze bis zu einem Höchstbetrag von CHF 1 Mio. nur bei einer Erhöhung des Aktienkapitals gilt, da Zuschüsse und Forderungsverzichte voll besteuert werden. Obwohl das Steuergesetz in bestimmten Fällen der Sanierung Ausnahmen vorsieht, würde die Abschaffung der Emissionsabgabe für die Finanzierung gesunder Unternehmen und für die Kapitalisierung von Unternehmen, die sich in einer Situation des Kapitalverlustes oder der Überschuldung befinden, kein Hindernis mehr darstellen.  

Bei grossen Unternehmen mit leichterem Zugang zum Aktienmarkt würde die Verrechnungssteuerreform die Attraktivität der Anleihe für Investoren erhöhen, da die Rendite nicht mehr der 35%igen Verrechnungssteuer unterliegt. Diese Befreiung könnte von ausländischen Gläubigern, für die diese Steuerlast manchmal eine endgültige Steuerbelastung darstellt, sehr geschätzt werden. Für Schweizer Gläubiger oder solche, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zur Rückzahlung berechtigt sind, würde die Erhebung der Steuer in jedem Fall zu einer vorübergehenden Sperre der Liquidität bis zur Rückzahlung, frühestens im Folgejahr, führen.

Finanzierung durch Eigen- oder Fremdkapital?

Mit diesen Steuerreformen wird die Frage nach der Wahl der Finanzierung, ob Eigen- oder Fremdkapital, zu einem zentralen Thema für KMUs oder ausländische Unternehmen, die sich in der Schweiz niederlassen, und für grosse Schweizer Unternehmen. Folgende Fragen wären relevant: Ist es sinnvoller, sich mit Eigenkapital von bestehenden Aktionäre oder mit dem Eintritt eines neuen Aktionärs zu finanzieren? Ist es besser, sich bei einer Bank zu finanzieren oder durch die Ausgabe einer Anleihe oder durch Crowdfunding?

Aus rein steuerlicher Sicht muss die Gesellschaft zwischen den Interessen der Aktionäre und Gläubiger sowie ihren eigenen Interessen abwägen. Für das Unternehmen liegt der Vorteil der Fremdfinanzierung insbesondere in der Abzugsfähigkeit der der Darlehenszinsen von seinem steuerpflichtigen Gewinn. Andererseits kann das Eigenkapital nur durch eine Dividende vergütet werden, die dem Unternehmen keine Steuerersparnis bringt. Für Aktionäre sind Zinserträge ohne jegliche Steuerermässigung steuerbar, während Dividenden teilweise oder sogar ganz von der Steuer befreit werden können, je nachdem, ob der Aktionär eine natürliche oder eine juristische Person ist. Gläubiger werden ihrerseits versuchen, jegliche Quellensteuer auf Zinsen oder Dividenden zu vermeiden, da diese Belastung zu einer endgültigen Steuerbelastung werden könnte.  

Diese Abwägung der Vor- und Nachteile für jeden Beteiligte ist in der Realität leider nicht so einfach, da weitere Aspekte berücksichtigt werden müssen. Wir denken dabei insbesondere an das Unternehmen, das von seinen Aktionären mit Fremdkapital finanziert wird und das Risiko eingeht, in eine Situation der Unterkapitalisierung zu geraten. Es ist nicht zu übersehen, dass eine Unterkapitalisierung zu erheblichen steuerlichen Risiken führen kann: Ein Teil des Aktionärsdarlehens kann unter gewissen Voraussetzungen als (verdecktes) Eigenkapital qualifiziert werden, was zur Nichtabzugsfähigkeit von Zinsen für steuerliche Zwecke führt und Verrechnungssteuer auslöst.

Fazit

Wenn diese Gesetzesänderungen jedoch in Kraft treten werden, ergibt sich sowohl für KMUs als auch für grosse Schweizer Unternehmen ein positiver finanzieller Effekt. Sie können die Finanzierung ihrer zukünftigen Expansion oder Rekapitalisierung im Falle einer schwierigen finanziellen Situation entspannter angehen. 

Schliesslich werden diese Steuerreformen den Schweizer Finanzplatz international wettbewerbsfähiger machen, was zweifellos ein Gewinn für unsere durch die Pandemie geschwächte Wirtschaft ist. 

Beitrag von Marie-Hélène Revaz und Andriy Chubatyuk