Kann ein Investmentfonds vom BEPS, das ab dem 1. Januar 2018 in der Schweiz in Kraft tritt, betroffen sein?

Die G-20 und die OECD Länder haben im Rahmen des Projektes gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnverkürzungen (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) vier internationale Mindeststandards festgelegt. BEPS soll eine grössere steuerliche Transparenz auf internationaler Ebene ermöglichen. Einer der internationalen Mindeststandards, welchen die Schweiz derzeit im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung einführt, ist die länderbezogene Berichterstattung. Das neue Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2018 in Kraft treten, während die Abgabe der ersten Meldungen für 2020 erwartet wird.
Ab diesem Datum werden die Steuerbehörden nicht nur Informationen über die unter ihrer Gerichtsbarkeit tätigen Unternehmen erhalten, sondern auch eine umfassenden Übersicht über die Art der Aktivitäten aller zur multinationalen Gruppe gehörenden Unternehmen, deren Umsatz, Anzahl Mitarbeiter und Höhe der Steuerlast.

Welche Unternehmen sind von diesen internationalen Mindeststandards betroffen?

Nur multinationale Unternehmensgruppen mit konsolidierten Jahresumsätzen von mehr als 750 Millionen Euro sind von der Einführung dieser länderbezogenen Berichterstattung betroffen.

Sind Investmentfonds von einer länderbezogenen Berichterstattung betroffen?

BEPS sieht keine generelle Freistellung nach Branchen vor; die einzige bislang bekannte Ausnahme sind internationale Unternehmensgruppen, welche die o. g. Umsatzschwelle nicht erreichen.

Ein Investmentfonds dagegen, der die Umsatzschwelle von 750 Millionen Euro oder eine entsprechende Höhe in einer anderen Währung erreicht, kann ebenfalls zu einer länderbezogenen Berichterstattung verpflichtet werden.

Entsprechend welchen Richtlinien wird bestimmt, ob ein Investmentfonds eine länderbezogene Berichterstattung einführen muss?

Die Zusammensetzung einer internationalen Unternehmensgruppe wird auf Basis der Konsolidierungsgrundsätze definiert. Wenn sich die Investmentholding nach diesen Regeln im Konsolidierungskreis des Investmentfonds befindet, was zu einer Überschreitung des Schwellwertes des konsolidierten Jahresumsatzes führt, dann kann der Investmentfonds als konstitutive Einheit der Gruppe betrachtet werden und damit der länderbezogenen Berichterstattung unterliegen.

Es ist dennoch ratsam, abzuklären, ob der Investmentfonds selbst eine konstitutive, meldepflichtige Einheit darstellt oder ob nur die Holding betroffen ist.

Im April 2017 hat die OECD eine Weisung veröffentlicht, die genau definiert, wie die Einbeziehung von Minderheitsbeteiligungen dazu führen kann, dass ein Investmentfonds im Rahmen der länderbezogenen Berichterstattung meldepflichtig wird.

Welche BEPS-Massnahmen müssen analysiert oder sogar antizipiert werden?

Hier sind insbesonderedie länderbezogene Berichterstattung, die Vermögensanforderungen, die Vorschriften zur Eindämmung der missbräuchlichen Nutzung internationaler Übereinkünfte, die Definition der Betriebsstätte sowie die Richtlinien über Transferpreise aufzuführen. Letztere setzen voraus, dass Dienstleistungen zwischen verbundenen Unternehmen zum Marktpreis erfolgen und dass entsprechend der gesetzlichen Vorschriften der Länder eine ausreichende Dokumentation erstellt wird.

Des Weiteren muss ein Aktionsplan festgelegt werden, der eine Überprüfung der Investitionsstruktur, der Organisation, der Finanzierung und Zahlungen zwischen den Unternehmenseinheiten ermöglicht. Ziel ist es, ein Anlageinstrument zu schaffen, welches den neuen internationalen Steuervorschriften entspricht.

Diese Überlegungen müssen gleichermassen die neuen Anforderungen an den spontanen Informationsaustausch über Steuerrulings sowie die Verpflichtungen, die möglicherweise aus dem Inkrafttreten des automatischen Informationsaustausches resultieren, berücksichtigen.