Insurance Breaking News - Dezember 2017

Die FINMA veröffentlicht das neu erlassene Rundschreiben zum Outsourcing. Dieses regelt neu den Umgang mit ausgelagerten Dienstleistungen von Banken, Effektenhändlern und Versicherungen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das für Banken revidierte und für Versicherungen neu erlassene Rundschreiben zum Outsourcing. Dieses regelt neu als gemeinsames Rundschreiben den Umgang mit ausgelagerten Dienstleistungen von Banken, Effektenhändlern und Versicherungen.

Die FINMA hat das Rundschreiben prinzipienbasiert und technologieneutral ausgestaltet. Es tritt am 1. April 2018 in Kraft. Bei den Versicherungen gilt das Rundschreiben ab Inkrafttreten für alle Neubewilligungen und bei allfälligen Geschäftsplanänderungen.

Die FINMA hat verschiedene Anregungen im Rahmen der Anhörung zu diesem Rundschreiben aufgenommen. So wurde unter anderem der Begriff der Wesentlichkeit  prinzipienorientierter definiert. Zudem wurden die Vorgaben zur Auslagerung von Risikomanagement und Compliance-Funktionen präzisiert.“

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