Regulierung bringt keinen Mehrwert

Handelszeitung - 4. Oktober 2018
Angelo Accardi und Emmanuel Moya von Mazars
Eine Studie zeigt: Die von der Finma geforderte Offenlegungspflicht für Versicherer stösst bei der Kundschaft auf ein geringes Echo.

Versicherungen haben dieses Jahr erstmals den «Bericht über die Finanzlage» gemäss den Vorgaben zur Offenlegungspflicht veröffentlicht. Die Offenlegungspflicht wird von der Finanzmarktaufsicht (Finma) im Rundschreiben «Public Disclosure» geregelt, welches den Mindestinhalt detailliert vorgibt. Zusätzlich zu den Informationen zur Jahresrechnung werden Informationen zu Governance, Risiken und Solvabilität (SST) verlangt. Die Regulierung hat zum Ziel, die Versicherungsnehmer besser zu informieren beziehungsweise zu schützen. Die Offenlegungspflicht ist aber auch eines der Elemente, welche die europäische Versicherungsaufsicht für die Äquivalenz mit der EU-Regulierung (Solvabilität II) von der Schweiz gefordert hat. Eine Studie, welche Mazars in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zum Thema «Public Disclosure» durchgeführt hat, zeigt auf, dass das Interesse der Versicherungsnehmer an den Berichten bis jetzt gering ausfiel. Die Versicherungsnehmer haben das zusätzliche Informationsangebot bisher nur selten wahrgenommen. So gaben in einer Befragung 67 Prozent der Versicherer an, keinerlei Rückfragen zum Bericht erhalten zu haben. 35 Prozent der Befragten sagten aus, dass ihre Berichte nicht mehr als zehnmal, und nur 8 Prozent, dass sie mehr als siebzigmal heruntergeladen wurden (was insbesondere auf die grossen Gruppen mit mehreren Gesellschaften zurückzuführen sein dürfte).

Zieht man in Betracht, dass ein beträchtlicher Teil der Downloads wahrscheinlich auf direkte Mitbewerber zurückgeht, sind dies bescheidene Zahlen. Des Weiteren deuten diese Zahlen darauf hin, dass die Resonanz auch unter den Investoren verhalten war und sich somit auch das Interesse des Marktes in Grenzen hielt.

Komplexe Berichte
Ein Grund für das tiefe Interesse dürfte sein, dass das Rundschreiben die Veröffentlichung versicherungsmathematischer und risikobasierter Grössen im Bericht vorschreibt, welche vorwiegend Fachexperten geläufig sind. Die Berichte sind somit für einen Grossteil des eigentlich vorgesehenen Zielpublikums (die Versicherungsnehmer) schwer verständlich. Die Versicherer betrachten daher die Berichterstattung auch nicht als Marketingmittel. Ebenso ist man nur vereinzelt der Ansicht, dass die Berichte eine nützliche Eigenanalyse der Finanzlage darstellen. Vielmehr wird der Hauptzweck der Berichte darin gesehen, dass sie zusätzliche Vergleiche mit den direkten Mitbewerbern ermöglichen. Dies entspricht jedoch nicht dem eigentlich beabsichtigten Zweck der neuen Offenlegungspflicht. Versicherer wünschen sich deshalb auch eine stärkere Praxisorientierung und Vereinfachung. Eine weitere Ursache für das verhaltene Interesse dürfte auch das geringe Medienecho sein, das die neue Offenlegungspflicht hervorgerufen hat. Nur eine grosse Tageszeitung hat sich dem Thema ausführlich gewidmet. Auch haben die Versicherungsunternehmen eher zurückhaltend über den neuen Bericht informiert. Ein Viertel der in der Studie untersuchten Berichte war auf der Website nicht an gleicher Stelle wie der Geschäftsbericht auffindbar, einige gar schwierig zu finden. Es scheint, als seien die Versicherer nicht bestrebt gewesen, das Interesse an den Berichten zu fördern. Es ist daher auch anzunehmen, dass der Bericht über die Finanzlage den meisten Versicherungsnehmern nicht bekannt ist.

Für beinahe die Hälfte der befragten Versicherungsunternehmen war die Publikation des Berichtes die erstmalige Veröffentlichung der Finanzlage überhaupt. Bloss ein Drittel hat in früheren Jahren den Geschäftsbericht publiziert. Nur eine Minderheit hat angegeben, die wesentlichen Inhalte und Kennzahlen auf ihrer Website bereits publiziert zu haben. Die grössten Herausforderungen bei der Berichtserstellung stellten dabei die Verfügbarkeit der personellen Ressourcen, die Interpretation der regulatorischen Vorgaben sowie insbesondere der zeitliche Ablauf (die Abgabe des Berichtes fällt in die Finanzabschluss- und Berichtszeit) dar. Keine Probleme bereitete hingegen die Einbettung in bestehende Prozesse oder die Zuteilung der Verantwortlichkeiten.

Ziel nicht erreicht
Die erstmalige Berichterstattung vermochte das vom Regulator gesteckte Ziel, die Versicherungsnehmer über die Finanzlage der Versicherer zu informieren, bis anhin nicht zu erreichen. Aufgrund des geringen Anklanges haben die Berichte bei ihrer erstmaligen Veröffentlichung wenig Nutzen für die allgemeine Kundschaft der Versicherungsunternehmen gebracht. Die neue Offenlegungspflicht wird deswegen von den Versicherungen hauptsächlich als regulatorische Pflichtübung betrachtet. Die Regulierung erbringt gemäss Befragung für die Mehrheit der Versicherer bis jetzt keinen Mehrwert. Über eine Vereinfachung der Vorgaben und Möglichkeiten, die Berichte bekannter zu machen, sollte zumindest nachgedacht werden, um so das Interesse der Versicherungsnehmer an den Berichten zu erhöhen. Dies könnte dazu beitragen, dass sich die Berichte über die nächsten Jahre vermehrt als wertvolle Informationsquelle für die Versicherungsnehmer und Instrument zur Analyse der eigenen Finanzlage für die Versicherer zu etablieren vermögen.

Sie können die Studie «Erste Erfahrungen mit dem Bericht über die Finanzlage», welche von Mazars in Kooperation mit der ZHAW im Oktober 2018 veröffentlicht wird, mit dem unten stehenden Formular vorbestellen.

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Dokument

Handelszeitung 4.10.2018