Geschlechterrichtwerte im neuen Aktienrecht

EXPERT FOCUS - Juni 2021

Mehr Frauen in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten?

Die Gleichstellung von Mann und Frau in den Führungsetagen grosser börsenkotierter Unternehmen soll durch Schwellenwerte für die Geschlechtervertretung verbessert werden. Demnach werden entsprechende Unternehmen mit Sitz in der Schweiz verpflichtet, mehr Frauen in Geschäftsführung und Verwaltungsrat (VR) zu haben.

Die überwiegende Mehrheit in VR und Geschäftsleitungen sind Männer.

Wie der Schillingreport 2021 aufzeigt, liegt der Anteil von Frauen in Geschäftsleitungen in der Schweiz in der Privatwirtschaft bei 13 % und im öffentlichen Sektor bei 21 %, in VR bei 24 %. In den letzten Jahren hat das Thema der Präsenz von Frauen in der Wirtschaft zunehmend an Bedeutung gewonnen und der Bundesrat hat die entsprechenden  den Geschlechterrichtwerten an seiner Sitzung vom 11. September 2020 auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.

Aber warum ist das Interesse an der Frage der weiblichen Vertretung in der Geschäftsführung und im VR so gross? Und warum wurde mit der Revision des Aktienrechts eine Geschlechterquote eingeführt und welche Verpflichtungen ergeben sich für die betroffenen Unternehmen aus dieser Neuregelung?

Um diese Fragen zu beantworten, wird in diesem Artikel die aktuelle Vertretung von Frauen in der Schweiz im VR und in der Geschäftsleitung gemäss Schillingreport 2021 betrachtet. Anschliessend werden die jüngste Rechtsentwicklung der Aktienrechtsrevision im Hinblick auf die Geschlechtervertretung im VR und in der Geschäftsleitung sowie die Situation in Europa analysiert. Sodann werden Folgen für die Unternehmen diskutiert. Zudem werden die Auswirkungen der verstärkten Präsenz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt in wirtschaftlicher Hinsicht dargestellt, bevor schliesslich verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Geschlechterparität in Unternehmen angeführt werden.

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Beitrag EXPERT FOCUS_​Melissa Gnaegi