Revision des Aktienrechts: Auf dem Weg zu einer flexiblen Finanzierung!

Die Bestimmungen der Aktienrechtsreform über Kapitalveränderungen werden zeitverzögert eingeführt und sollen voraussichtlich im Jahre 2023 in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen sollen das geltende Recht einerseits modernisieren und andererseits Flexibilität bei der Bestimmung der Eigenkapitalstruktur schaffen.

Durch die Einführung des sogenannten Kapitalbands kann in Zukunft die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite wiederholt herauf- und herabzusetzen.

Ziel dieses neuen Instruments ist es das Verfahren der Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung zu erleichtern sowie gleichzeitig den Schutz der Gläubiger zu gewährleisten. Auf diese Weise wird die Finanzierung neuer Expansionsprojekte, der Eintritt neuer Aktionäre oder die Rekapitalisierung im Falle finanzieller Schwierigkeiten erleichtert.

Was ist das Kapitalband?

  • Die Schwankungsbreite des Kapitalbands ist begrenzt, es darf das im Handelsregister eingetragene Aktienkapital höchstens um die Hälfte übersteigen (obere Grenze) und das eingetragene Aktienkapital höchstens um die Hälfte unterschreiten (untere Grenze). Allerdings muss das Mindestaktienkapital von CHF 100'000 eingehalten werden.
  • Eine Gesellschaft kann das Kapitalband nur nutzen, wenn sie diese Ermächtigung zugunsten des Verwaltungsrates in den Statuten aufnimmt, dies bedarf eines Generalversammlungsbeschlusses. Es liegt in der Kompetenz der Generalversammlung, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Kapital innerhalb von höchstens fünf Jahren nach oben oder unten zu verändern. Gesellschaften, die auf die eingeschränkte Revision verzichtet haben, werden bei der Verwendung der Schwankungsbreite nur auf Kapitalerhöhungen beschränkt.

Die Generalversammlung kann die Befugnis des Verwaltungsrats auch auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränken.

Was sind die steuerlichen Auswirkungen bei der Nutzung des Kapitalbands?

Neben den rechtlichen Aspekten, welche für die Implementierung des Kapitalbands notwendig sind, müssen ebenfalls steuerliche Aspekte mitberücksichtigt werden. Diese erfordern insbesondere ein vorausschauendes Handeln der Gesellschaft.

  • Grundsätzlich wird die Emissionsabgabe auf Kapitalerhöhungen zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister erhoben. Aus praktischen Gründen ist vorgesehen, dass von diesem Mechanismus beim Kapitalband abgewichen wird. Emissionsabgabeforderungen bei Beteiligungsrechten, die im Rahmen eines Kapitalbands ausgegeben werden, entsteht erst am Ende des Kapitalbands und nicht bereits bei der Ausgabe der Beteiligungsrechte. Somit werden nicht nur mögliche Kapitalerhöhungen, sondern auch Kapitalherabsetzungen während dieses Zeitraums berücksichtigt. Die direkte Folge dieses Instruments ist ein Steueraufschub der Emissionsabgabe von bis zu fünf Jahren, was für die Gesellschaft einen nicht zu unterschätzenden Vorteil darstellt. 
  • Die Argumentation für die Emissionsabgabe wird analog auf die Bildung von Kapitaleinlagereserven angewandt. Das bedeutet, dass die Höhe der Kapitaleinlagereserven nach Ablauf der Schwankungsbreite bestätigt wird, nachdem die Transaktionen miteinander verrechnet wurden. Die Übernahme des Nettoprinzips soll insbesondere vermeiden, dass das Kapitalband von Publikumsgesellschaften ausgenützt  wird, um steuergünstige Kapitalrückzahlungen anstatt Dividendenausschüttungen zu beschliessen. 
  • Schliesslich bleibt die steuerliche Behandlung eines Rückkaufs von eigenen Aktien zum Zweck der Kapitalherabsetzung im Rahmen des Kapitalbandes gleich. Die Verrechnungssteuer wird innerhalb von 30 Tagen nach dem Erwerb auf die positive Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Nennwert fällig. 

Unsere Empfehlung

Das Kapitalband zeichnet sich als vielversprechender rechtlicher Mechanismus ab. Seine Implementierung wird durch rechtliche Bestimmungen geregelt, deren Inkrafttreten nicht mehr lange auf sich warten lässt.

Aus steuerlicher Sicht werden einige Gesetzesanpassungen die Umsetzung des Kapitalbandes präzisieren. Dennoch wird es notwendig sein, die praktischen steuerlichen Auswirkungen dieses neuen Instrument, das langfristig auf Gesellschaften mit unterschiedlichen Profilen angewendet wird, aufmerksam zu verfolgen.

Beitrag von Marie-Hélène Revaz und Flora Garcin

Kontakt